Autor: Norbert Leide
Entstehungszeit
Im Jahre 1821 veröffentlicht August Friedrich Wilhelm Hartwig von Bülow (1769 -1841) Gutsherr auf Groß Kelle bei Röbel (Müritz) in den Neuen Annalen der Mecklenburgischen Landwirthschafts-Gesellschaft den hier mit seiner Einleitung wiedergegeben Artikel.
„Abbildung und Beschreibung, eines wenig kostbaren und dauerhaften runden Wirthschaftsgebäudes, von 76 Fuß im Durchmesser und 15 Fuß Stielhöhe.
(Hieneben eine lithographische Zeichnung)
Vielleicht wird es einiges Interesse erregen, wenn ich das Publikum auf eine neue Bauart aufmerksam mache, welche, nach meiner Ansicht, einige nicht ganz unwichtige Vorzüge hat; ich bin um so mehr dazu veranlaßt, als ich in Erfahrung zu bringen das Vergnügen gehabt habe, daß diese jetzt zu beschreibende Bauart bereits Nachahmung und Beifall gefunden hat, indem von mehreren Gutsbesitzern hier im Lande ähnliche runde Gebäude zu ihrer besonderen Zufriedenheit errichtet seyn sollen…“
„Runde Gebäude hat man schon seit längerer Zeit, und namentlich im Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz angetroffen. Ich wünschte ähnliche zu besitzen und da ich abgehalten wurde, sie persönlich zu besichtigen; so gab mir dies die Veranlassung selbst darüber nachzudenken; wie die Einrichtung eines runden Wirthschaftsgebäudes wohl seyn könne und müsse, und das Resultat hievon war der beigefügte Riß, den ich jetzt zu beschreiben die Absicht habe... “
„Seit dem Jahre 1814 habe ich mehrere Gebäude von der zu beschreibenden Construktion errichten lassen und ich glaube aus dieser 6jährigen Erfahrung die Ueberzeugung entnommen zu haben, daß sie gut und empfehlungswerth sind…“
Die runden Gebäude in Mecklenburg-Strelitz, von denen von Bülow hier spricht sind die von Friedrich Wilhelm Dunkelberg gebauten runden Dorfkirchen in Gramelow (1805), in Dolgen (1806) und in Hohenzieritz (1806).
Diese Bauform auf landwirtschaftliche Nutzbauten zu übertragen war ein außergewöhnlicher Denkansatz.
Einen weiteren Hinweis auf die Entstehungszeit der ersten Rundscheunen in Mecklenburg gibt uns von Bülow mit der Erwähnung der von ihm verwendeten und empfohlenen Art der Außenmauer. Für sein Gut in Zierzow wählte er für die beiden dort erbauten Rundscheunen die sogenannte „Hundtsche Bauart“ mit Verblendung von außen durch gebrannte Ziegelsteine.
Die im Jahre 1811 von Johann Heinrich Hundt , herzoglicher Baurat auf dem Gut Zarchlin, entwickelte und nach ihm benannte Art massive Ringmauern aus Schichten von gestampftem Lehm herzustellen, wurde am 10. März 1813 im Regierungsblatt veröffentlicht. „ Jedes Amt soll Lehrlinge nach Zarchelin schicken“, hieß es dort.
Die mecklenburgische Landwirtschaft erlebte zu dieser Zeit einen besonderen Aufschwung. Neue Anbaumethoden, die Einführung einer neuen Schlagwirtschaft und die Abschaffung der Leibeigenschaft beispielsweise, brachten eine konjunkturelle Belebung, die getragen vom durch Aufklärung geprägten Zeitgeist auch experimentellen Strömungen in der landwirtschaftlichen Architektur Raum bot. Gutsbesitzer, und in bislang einem nachgewiesenen Fall auch die herzogliche Kammer, bewog dies auf ihren Höfen neue Wirtschaftsgebäude errichten zu lassen, die einerseits den höheren Anforderungen Rechnung trugen, andererseits aber trotzdem ihrem Sparsamkeits- und Nützlichkeitsdenken gerecht wurden.
Es ist ein einfaches landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude, welches uns Anfang des 19. Jahrhunderts hier zuerst in Mecklenburg begegnet.
Im Jahre 1814 also ließ August von Bülow die erste Rundscheune in Mecklenburg errichten. Er muss als der Erfinder dieses außergewöhnlichen Bauwerkes gelten.
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| Abb. 1.1: lithografische Zeichnung aus der Beschreibung des A. von Bülow auf Gr. Kelle zum Bau einer Rundscheune |
Die verschiedenen Bauweisen, Nutzungen und die territoriale Verbreitung
Abgesehen von der Rundscheune Gerkes in Frauenmark, die als einzige aus Feldsteinen erbaut wurde und im Innern keine Holzkonstruktion als Traggerüst aufweist, unterscheiden sich zwei Haupttypen.
Die ersten Rundscheunen sind, wie bereits erwähnt, mit einer massiven Ringmauer aus gestampftem Lehm mit und ohne äußerer Verblendung durch gebrannte Ziegelsteine in der „Hundtschen Bauart“ errichtet worden. Lehm spielte bei der Errichtung landwirtschaftlicher Nutzbauten neben Holz seit alters her eine wesentliche Rolle und war überall billig zu haben. Dabei war ein wichtiger Punkt die Ersparnis an Bauholz, und hier speziell an Eichenbauholz für eine sonst benötigte Fachwerkkonstruktion der Außenmauer.
Die Verblendung der äußeren Ringmauer mit gebrannten Ziegelsteinen, die von den sich immer mehr ausbreitenden Ziegeleien auch vermehrt im Hausbau Verwendung fand und allmählich die Fachwerkbauweise zu verdrängen begann, versprach eine noch größere Wetterbeständigkeit.
Inwändig wurde die Mauer dann mit den sogenannten Kluten, einem an der Luft getrockneten Lehmstein, ausgemauert.
Der Hauptgrund, sich für eine Rundscheune zu entscheiden, waren die viel geringeren Herstellungskosten. Die für die betrieblichen Arbeitsabläufe zuerst als vorteilhaft angepriesenen Punkte erwiesen sich im Laufe der Zeit jedoch als vernachlässigbar. Eine weitere nennenswerte Verbreitung nach 1835 gab es nicht.
Ein augenfälliges Unterscheidungsmerkmal war die Dachform. Hatte das Dach eine Kuppelform, wurden wie z.B. in Schönfeld und Vietlübbe Bohlen im Querschnitt 5/27 cm gedoppelt verwendet. Diese Form wird allgemein auch als Kuppel- oder Bohlendach bezeichnet. Gutsbesitzer Gerke auf Frauenmark bezeichnet es als „ Gilly‘sches Bogendach“ und beschreibt seine Bauweise im dritten Band seines Buches aus dem hier weiter unten die Schnitt- und Risszeichnung wiedergegeben ist. Bei einem kegelförmigen Dach verwendete man dagegen Sparren aus Kanthölzern. Gedeckt wurden diese beiden Dachformen mit Schilfrohr (Reet) oder Stroh, da es wegen seines leichten Gewichts und der enormen Größe der Konstruktion keine Alternative gab. Bei der Rundscheune in Gostorf wurden 129 Fim Rohr verarbeitet. (1 Fim waren 100 Bund Rohr, die an der Bindestelle ca. 15 cm Durchmesser hatten). An diesem Dach haben 10 Decker insgesamt 78 Tage gearbeitet.
Es gab stets zwei sich gegenüber liegende große, zweiflüglige Tore. Diese Durchfahrt diente bei einer Nutzung als Kornscheune gleichfalls als Dreschdiele, die vom Niveau etwas höher lag als der übrige Raum.
War die Nutzung ein Schafstall, sollte das den Vorteil eines bequemen Überblicks über die gesamte Herde bieten und das Ausfahren des Dungs leicht und kostengünstig sein. Die Abtrennung einzelner Rassen könne durch Einziehen von Horden einfach vorgenommen werden. Auch die Doppelnutzung Kornscheune und Schafstall kam vor.
Rundkaten waren wegen ihrer Wohnnutzung entsprechend kleiner ausgeführt. Bekannt sind Rundkaten mit zwei oder vier enthaltenen Wohnungen. Fotos und Grundriss finden sich bei den Veröffentlichungen von Folkers (Mecklenburg, Zeitschrift des Heimatbundes 1930, Heft 2, S. 57-58) für Bandelsdorf und Hohen Schwarfs.
Rundbauten konzentrierten sich, wie bisher bekannt ist, im Gebiet um Rostock, Güstrow, im Raum um Grevesmühlen und im Müritzkreis sowie südwestlich von Schwerin.
Die einzige Rundscheune Schleswig Holsteins ist ein „mecklenburgischer Ableger“ und befindet sich auch heute noch als einzige, ursprünglich erhaltene in Bollbrügge bei Heiligenhafen.
Ein Mecklenburger Ernst Gottfried Georg von Bülow (1775-1851) aus Prüzen trug diese Bauweise weiter nach Hinterpommern in die Nähe von Stettin und errichtete in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf seinen dort erworbenen Gütern Regenwalde, Ornshagen, Labuhn, Dorow (Vorwerk Eichhof) und Cummerow ebenfalls Rundscheunen in Stampflehmbauweise und mit Kegeldach. (Werner Cords, Mecklenburgische Monatshefte 1926, Bd. 2, S.478-479) Seine These der Nutzung als "Rapsscheune" ist umstritten und vermutlich unzutreffend.
Rundscheunen standen einzeln oder paarweise hauptsächlich auf Gutshöfen der Ritterschaft. Warum diese Bauart von der herzoglichen Kammer nicht weiter favorisiert wurde bleibt ungeklärt. Möglicherweise war die bislang einzig bekannte runde Scheune auf einem Erbpachthof nur ein Versuchsobjekt.
Die Rundscheune in Gostorf
Das Dorf Gostorf liegt in Nordwestmecklenburg etwa sechs Kilometer westlich von Grevesmühlen.
Im Jahre 1819 gab es einen außergewöhnlich trockenen Sommer, wie auch die vorangegangenen drei Jahre schon große Trockenheit herrschte. Die Großherzogliche Reluitions-Commission in Schwerin hatte sich entschlossen, eine dieser neuen runden Scheunen auf einem ihrer Bauernhöfe errichten zu lassen. Bisher gibt es diese Bauart nur auf den Gutshöfen der Ritterschaft, die diese Bauholz sparende Bauweise seit kurzem vereinzelt ausführt. Man will die Leibeigenschaft abschaffen und die Bauern auf Erbpacht setzen. Vorangegangen war die Regulierung der Dorffeldmark und eine damit verbundene Separierung, Vermessung und Bonitierung der Bauernhufen.
Die Beamten des Domanialamtes Grevesmühlen und der Landbaumeister Hase aus Wismar erhalten ein gleichlautendes Schreiben.
„Den Beamten zu Grevismühlen und dem Landbaumeister Hase wird hierdurch eröffnet: Wie das intendierte Bauwerk auf der Harmschen neuen Hufe zu Gostorf, für die Größe der Hufe zu klein seyn dürfte. Diese Rücksicht hat die Reluitions-Commission bewogen, den Bau-Plan zu verändern, dahin, daß jetzt
1. ein separates kleines Wohnhaus mit einer Altentheils Wohnung und
2. entweder ein separates Stall-Gebäude oder ein Anbau an dem Wohnhaus zur Unterbringung des Viehes
3. eine runde Scheure von 70 Fuß im Durchmesser aufgeführt werden soll.
Er, der Landbaumeister, hat ungesäumt Kosten und Materialien Anschläge zu diesen Bauten vorzulegen. Die Gebäude ad 1. & 2. sollen von Fachwerk aufgeführt werden- die Scheure aber von Kluten mit einem Mauerstein-Vorsatze. Ist derselbe mit der runden Bauart noch nicht ganz bekannt, so mag er sich dieserhalb an den Landbaumeister Wünsch wenden, auch in Fräulein Steinfort die dort im vorigen Jahre von Lehm aufgeführte Scheure, in Augenschein nehmen.
Schwerin den 30ten Januar 1819
Zur Großherzogl. Mecklenb. Reluitions-Commission Allerhöchst verordnete Minister und Räthe.
L. v. Lehsten“
Es sind die Vorbereitungen zur Vererbpachtung der Dorfschaft in vollem Gange. Gostorf zählt sieben Hüfner und sieben Halbhüfner. Alle erhalten neue Pacht-Contracte gültig ab Johannis 1819 mit einer Laufzeit über vierzehn Jahre.
Noch drei Monate zuvor schrieb von Lehsten:
„Der von den Beamten zu Grevismühlen unterm 29. d. M. eingereichte Regulierungs-Plan in Betref der Dorfs-Feldmark Gostorff, wird hierdurch genehmigt und soll in Folge desselben der Harmsche Ausbau im nächsten Jahre auf Amts-Kosten beschafft werden. Bei diesem Ausbau sind die Tretowschen Risse und Anschläge grundleglich zu machen. Der Durchbau des Kalckhorstschen Wohnhauses ist von dem Landbaumeister zu veranschlagen. Die Kosten tragen die Gostorffer, weil sie dadurch von einem neuen Schulhaus-Bau abkommen und die Materialien sollen von Herrschaftswegen hergegeben werden.
Schwerin den 31. Oct. 1818
Zur Großherzogl. Mecklenburg Schwerinschen Reluitions-Commission Allerhöchst verordnete Minister und Räthe.
L. v. Lehsten“
Das Amtshaus des großherzoglichen Domanialamtes Grevesmühlen befindet sich 1819 in Santow. Von dort führt der Amtshauptmann Wilhelm Rudolph Wildfang den Willen der herzoglichen Kammer aus. Aus einer nicht datierten Abschrift eines Briefes an den Landbaumeister Hase erfahren wir, dass er diesem mitteilen lässt:
„Dem Zimmermeister Schmidt haben wir mit der Angelegenheit bekannt gemacht und er will morgen die im Rescript besagte Scheure zu Fräulein Steinfort besehen um sich dann zu informieren und wenn nötig Ew. Wohlgeboren davon zu referieren.“
Hase liefert hiernach seine „Beläge zum Bau einer runden Scheure für den Hauswirth Harms zu Gostorff“ datiert Wismar den 6. März 1819. Darin enthalten:
No. 2b
Materialien Anschlag zum Bau einer runden Scheure auf der neuen Harmschen Hufe in Gostorff Amts Grevismühlen; nach der anliegenden Zeichnung No. 2a von 70 Fuß Durchmesser, der auswändige 2 ½ Fuß dicke massive Ring von Luftsteinen, auswändig mit Mauersteinen im Blockverband bekleidet, und die Höhe an der Diele zwischen Sohle und Balken 14 Fuß.
A Holz: Anschlag
a) Eichen Bauholz
| ~ | Zoll | Summa | ||
| Fuß | Stärke | Fuß lang | ||
| 2 | Thorschwellen | 15 | 8-9 | 30 |
| 4 | Thorständer | 13 ½ | 8-9 | 54 |
| 4 | Kopfbänder | 3 ½ | 6-7 | 14 |
| 8 | Sohlen unter die Ständer im Kornfache | 5 | 8-9 | 40 |
| 156 | Sohlen zu den Dielenwänden | 8-9 | 156 | |
| 1 | Helmstange | 7 | 10 | 7 |
| 1 | Drumm zu hölzern Nageln | 8 | 10 | 8 |
| Summa | 309 | |||
b) Eichen Spangenholz
c) Sonstiges Holz
| 60 | Rüstungsstangen: zur Mittelstange, Rüstbäume und Rüstriegeln | 18 | ||
| 4 | Streben an der Mittelstange | 12 | 6-7 | |
| 10 | Ellern oder Birken Schlete, zu Handspecken, Steinbahren pp | |||
| 60 | Balkenschlete über der Diele | 20 | ||
| 500 | Klemstaken zu zwei Tafeln reichen an der Diele (a Fuß lang 2 ¼ Stück) | 4 | ||
| 1250 | Deckelschächte (1 ½ Stück auf eine 10füßige Latte gerechnet) | |||
| 430 | Strohlatten | 24 | ||
| Summa | ||||
| 2 | Thorwegsriegel | 13 | 8-9 | 26 |
| 2 | Unterschläge darüber | 18 | 8-9 | 36 |
| 8 | Ständer im Kornfache | 17 | 8-9 | 136 |
| 20 | Kopfbänder | 7 | 6-7 | 140 |
| 18 | Ständer in den Dielenwänden | 14 ½ | 8-9 | 261 |
| 2 | dto dto | 8 | 7-8 | 16 |
| 4 | Bänder | 15 | 7-8 | 60 |
| 30 | Riegel | 8 | 6-7 | 240 |
| 2 | dto | 4 ½ | 6-7 | 9 |
| 7 | Spannriegel über der Diele | 14 ½ | 9-9 | 101 ½ |
| 12 | Mauerlatten | 21 | 7-7 | 252 |
| 2 | Stück zu zwei Balcken des Hauptgebälckes | 42 ½ | 9-10 | 85 |
| 2 | dto dto | 30 | 9-10 | 60 |
| Summa | 1422 ½ | |||
| 4 | Wechsel | 16 | 9-10 | 64 |
| 4 | Balcken | 28 ½ | 9-10 | 114 |
| 4 | Wechsel | 7 | 9-10 | 28 |
| 4 | Stiche | 23 | 9-10 | 92 |
| 4 | Dachstreben darauf | 14 | 7-7 | 56 |
| 8 | Wechsel | 18 | 9-10 | 144 |
| 12 | Stiche | 6 | 9-10 | 72 |
| 8 | Sparren | 33 | 7-8 | 264 |
| 16 | dto | 32 ½ | 7-8 | 520 |
| 4 | Hakenscholke | 8 | 6-7 | 192 |
| 12 | Stuhlständer | 12 ½ | 8-8 | 150 |
| 24 | Kopfbänder | 6 | 6-7 | 144 |
| 8 | Stuhlstreben | 15 ½ | 7-7 | 124 |
| 4 | Balcken zum mittleren Stuhl Gebälcke | 49 | 8-8 | 196 |
| 4 | Wechsel | 16 | 8-8 | 64 |
| 4 | Sparrenstützen darauf | 4 ½ | 6-7 | 18 |
| 8 | Stiche | 11 | 8-8 | 88 |
| 8 | Kopfbänder darunter | 7 | 6-7 | 56 |
| 4 | Stuhlständer | 12 ½ | 8-8 | 50 |
| 16 | Kopfbänder | 6 | 6-7 | 96 |
| 8 | Stuhlstreben | 15 ½ | 7-7 | 124 |
| 4 | Balcken zum obersten Stuhl Gebälcke | 29 | 8-8 | 116 |
| 4 | Stiche | 8 ½ | 8-8 | 34 |
| 4 | Kopfbänder darunter | 7 | 6-7 | 28 |
| 4 | Wechsel | 4 | 8-8 | 16 |
| 4 | Stiche | 4 | 8-8 | 16 |
| 4 | Kopfbänder darunter | 5 | 6-7 | 20 |
| 16 | Sparren | 20 ½ | 7-7 | 328 |
| 1 | Kehlbalcken | 11 ½ | 6-7 | 11 ½ |
| Summa | ||||
| 28 | Bretter zu den Thorwegen | 12 | 1 ½ -12 | 336 |
| 5 | dto zu den Kornfache Thüren und deren Spangen | 14 | 1 ½ -12 | 70 |
| 16 | Auken Bretter | 11 | 1 ½ -12 | 176 |
| 8 | dto | 8 | 1 ½ -12 | 64 |
| 42 | dto Rüstungen, Kalckschlacht pp | 14 | 1 ½ -12 | 588 |
| Summa | 1234 | |||
B Mauer-Materialien
23800 Mauersteine die Mantelmauer auswändig mit Mauersteinen im Blockverband zu verkleiden, auch die Thorwegsecken und Luftlöcher damit einfassen; desgleichen auf dem Fundament und unter den Mauerplaten die Mauren mit einem Mauerstein auszugleichen.
39300 Kluthsteine zu den übrigen Mauerwerk
11 Tonnen Kalck, das Fundament auswändig auszuzwicken und die Mauersteine auszufugen.
Feldsteine, Lehm und Sand
C Sonstige Materialien zum Dach und zum Lehmentieren
129 Groß Hundert (120 Stück oder 10 Dutzend) Dachrohr, (auf jeden Fuß der Latten zwei Schoof gerechnet)
2 ¾ Fimm Dachstroh zum Bord, (auf 10 Fuß lang Latten 1 Schoof gerechnet) desgleichen auch zu den Klehmtafeln
50 Scheffel Hecksel oder Kaff zum Übersetzen (Verputzen) der inwändigen Wand
6650 Deckwehden (Deckweden zum Befestigen des Dachstrohs an den Dachschleeten)
Wismar, den 6 Märtz 1819
G.F. Hase
Kosten Anschlag No. 2c
zum Bau einer runden Scheure auf der neuen Harmschen Hufe in Gostorf Amts Grevesmühlen von 70 Fuß Durchmesser, nach der Zeichnung und dem Materialien Anschlage No. 2a und b.
Zimmerlohn
Die Platen, das Gebälcke, die Dachstühle und Gespärre, nebst den inwändigen Wänden und Ständern zu zimmern, zu verbinden, und mit zugegebenen Hülfe zu richten. Die Hakenschülcke auszuarbeiten und aufzunageln, die Auckenbretter anzumachen und das Dach zu Latten
2 Thorwege zu machen nebst dem Gestelle 2rh 16ß
2 inwändige Thüren
Die Richtstange beim Mauren in die Mitte der Scheure, zu bearbeiten, und mit ihren Streben aufzurichten und zu befestigen
Maurerlohn
40 Fuß etwa zu schießende Steine, und selbige loszugraben a 14ß
Die Erde zu den Fundamenten auszugraben, und wieder anzubringen
Für Anleihen und Unterhalten der Mauergeräthe nebst den Nageln dazu
11 Tonnen Kalk zu löschen incl. Wasser tragen a 4ß
8 1/16 Schachtruthen Fundamente unter den äußeren Ring zu mauren und auswändig mit Kalk zu verzwicken, von 3 Fuß hoch, 3 ¼ Fuß dick, im Mittel 211 ½ Fuß lang, a Schachtruthe 2rh 32ß
4 3/16 Schachtruthen inwändige Fundamente unter den Dielen-Wänden und kurzen Sohlen, 3 Fuß hoch, 2 Fuß dick, a Schacht Ruthe 2rh 16ß
26 5/8 Schachtruthen Mantelmauren 2 ½ Fuß dick, zwischen dem Fundament und Balcken 14 ½ Fuß hoch, und nach Abzug der beiden Thoröfnungen im Mittel 190 Fuß Lang, inwändig aber mit Mauersteinen im Blockverband zu mauren, die Platen und Thorgestelle einzumauren, auch auf den Fundament und unter den Platen eine Schicht gebrannte Steine zu mauren; die Mauren inwändig zu übersetzen (zu verputzen) und auswändig auszufugen, a Schachtruthe inclusive Verfertigung und Umtragen der Rüstung 6rh
Die Einfarthen an den beiden Thorwegen mit Feldsteinen abzudammen (pflastern)
Es brauchte keine acht Wochen, da kam aus Schwerin die Genehmigung zu dem vorerwähnten, eingereichten Riss und Kostenanschlag. In dem Schreiben an die Beamten zu Grevesmühlen heißt es:
„ Bei Zurückgabe des Risses zu einer runden Scheure wird es genehmiget, dass ein solches Gebäude auf der Harmschen Hufe erbauet und darauf die veranschlagten Kosten von – Ein Tausend und Dreiszig Rthl. 39 ßl. Und – Dreyhundert und Sechs und Siebenzig Rthl. 2ßl N/3tel salva liquidatione (unter Vorbehalt der Abrechnung) verwendet werden.
Die Verordnungen wegen Verabreichung des Eichenholzes, der Deckelschächte, Windel- und Lehmstakenhölzer sind erlassen worden.
Schwerin den 27ten Mart. 1819
Zur Großherzogl. Mecklenburgl. Reluitions-Kommission Allerhöchst verordnete Minister und Räthe v. Lehsten“
Es existiert die hier erwähnte Zeichnung der Rundscheune in Gostorf nicht mehr in den überlieferten Akten des Landeshauptarchivs Schwerin. Unwahrscheinlich, dass der Zimmerermeister Schmidt , nachdem er sich die Rundscheune in Fräulein Steinfort angesehen hatte, eine andere Dach- und Holzkonstruktion wählte, zumal es sein erstes und einziges Bauprojekt dieser Art war. Der Durchmesser beider Rundscheunen war identisch.
Was die herzogliche Reluitionskommission zu diesem Bau bewog, kann nur vermutet werden. Möglich, dass kurz zuvor in unmittelbarer Nähe entstandene Rundscheunen einen Einfluss nahmen und versuchsweise ein solches Objekt gebaut werden sollte. Nach heutiger Erkenntnis blieb es das einzige auf herzoglichem Besitz. Spektakuläre Neuheiten übten einen besonderen Reiz aus, blieben einem interessierten Publikum auch zu damaliger Zeit nicht lange verborgen und erzeugten einen Nachahmungseffekt.
Den Transport des Baumaterials, hatten in der Regel die Bauern der Dorfschaft zu besorgen. In unserem Fall wurden vom Amt Grevesmühlen für sämtliche „auswärtigen“ Fuhren Bauern anderer Dorfschaften herangezogen.¹
Am 14. Juni 1819 wurde der größte Teil des Bauholzes, durch das Großherzogliche Amt Grevesmühlen bei dem Kaufmann C.W. Hermes aus Wismar bestellt und mit Pferdefuhrwerken nach Gostorf gefahren. Eine beachtliche logistische Leistung, denn Straßen, wie wir sie heute kennen, gab es nicht und vier der längsten Balken waren fast vierzehn Meter lang. Es war hauptsächlich preisgünstiges Nadelholz und das machte ja den entscheidendsten Vorteil dieser Bauart aus.
Es folgen aufgelistet vier Lieferungen am 24. Mai, 9. Juni, 17. Juli und 30. September 1819 vorwiegend über Bauholz, meist Bretter und Nägel von Christian Callies aus Dassow.
A. Pelzer aus Grevesmühlen liefert acht Tonnen Kalk am 3. Juni und drei Tonnen am 21. November 1819 „zur Mauer der runden Scheune“.
Natürlich heißt auch hier liefern wieder Transport durch die Bauern, die am 5. Juli, 16. Juli und 24. August 1819 fünftausendfünfhundert Mauersteine von der Ziegelei C. Dellwall aus Plüschow nach Gostorf transportieren mussten.
Um eine Vorstellung vom Umfang dieser Leistung zu bekommen, die mit Pferdefuhrwerken bewerkstelligt wurde, nehmen wir als Gewicht für einen Stein etwa 1,5 Kg an.
Demnach wurden am 9. Mai und 18. Juni 1819 schätzungsweise insgesamt siebenundzwanzig Tonnen Mauersteine aus Lütgenhof bei Dassow abgeholt. Es waren 18000 Stück, die per Tausend, dort 11 Reichstaler zzgl. 20 Schilling Zählgeld per Tausend kosteten. In Plüschow betrug der Preis 10 Reichstaler. Warum nicht der größte Teil oder gar alle von hier kamen, kann nur vermutet werden.
Die Ziegeleien mussten auf Anweisung des Amtshauptmann Wildfang laut beiliegender Amtsscheine die Ziegelsteine „verabreichen“ oder wie es auch hieß „verabfolgen“ lassen.
Weitere Rechnungen von A. Pelzer über Nägel vom 16. August und auch über Nägel vom Nagelschmied J. Budt vom 11. November 1819 quittiert der Zimmmerermeister Johann Schmidt mit dem Vermerk „das obige Nägel zur Scheure des Hauswirths Harms zu Gostorff verwandt sind bescheinige ich hiemit“.
Den Hau- und Sägerlohn für 309 Fuß Eichenbauholz und 132 Fuß Spangenholz berechnete Förster G.S. Schröder aus Seefeld am 20. Juni 1819 mit 4rthl 30ß 6d.
Die Abrechnung der Arbeiten des Zimmerermeisters Schmidt enthält folgende Einzelpositionen:
Die Scheure zu zimmern zu verbinden und richten
Die Aukenbretter nach der Rundung der Scheure anzumachen
Zwei große Thorwege
Zwei Kornfachs Thüren
Die Scheure mit einstämmigen Latten zu belatten
Die Latten auf den Sparrenlagern auszuhauen wie auf einige Tage die Latten durch Zimmerleute hinauf zu reichen
Da wegen naher Erndte die inwändigen Dielen Tafeln nicht mehr geklehmt werden konnten selbige einstweilen mit Brettern zu verkleiden...
Weitere von ihm unterschriebene Quittungen sind vorhanden. Er bestätigt am 9. November 1819: „Daß mir für das Thauwerk mit dem nöthigen Zubehör pp. bei dem Aufrichten der runden Scheure…“ und „ ...ausgelegtes Geld, für Getränk für die Handdienste…“ vom herzoglichen Amt bezahlt sind.
Maurermeister Adolph Haase erhält für nachfolgende Arbeiten 244rhtl 7ß
Berechnung Der Mauer-Arbeit an der runden Scheure für den Hauswirth Harms zu Gostorf Amts Grevesmühlen
3024 Kubikfuß Fundament, 216 Fuß in der Rundung auf eine Mitte 2 Fuß und auf die 2te Mitte
5 Fuß hoch und 4 Fuß stark, beträgt 11 ½ Schachtruthe 30 Fuß
852 ½ Kubikfuß unter 2 Scherrsohlen an der Diele a 62 Fuß lang, an einer Ecke 1 ½ Fuß und an der 2ten 4 Fuß hoch und 2 ½ Fuß stark; beträgt 3 Schachtruthen 84 ½ Fuß
Das Fundament ausgraben
6 Pfeiler gemauert
7200 Kubikfuß die massive Mauer 192 Fuß in der Rundung 15 Fuß hoch und 2 ½ Fuß stark
48 Kubikfuß über die Thüren gemauert
Das Gerüst zu machen und die Bretter von einer Seite zur anderen zu tragen
Die Stürzkarren, Kalkkasten und Wassereimer zu halten
9 Tonnen Kalk zu löschen
36000 Kludsteine dazu gemacht
Schmiedemeister August Martens aus Grevesmühlen bestätigt am 8. Dezember 1819:
„Was ich an fürstl. Amts Schmiede-Arbeit gemacht habe auf Befehl seiner Wohlgebohrn dhl. (durchlaucht.) Amtshauptmann zu Santow an dem Hauswirth Harm seine Scheure
4 Paar große Hengen und Haken und 2 Paar Hengen und Haken vor die Scheurenfache
2 große Krampen
40 Nagel“
„Vom Hofe Santow sind zu der neu erbauten Scheure auf dem Gehöfte des Hauswirths Harm zu Gostorff nachstehende Materialien geliefert
129 Fimm Rohr
2 ¾ Fimm Dachschöfe
50 Scheffel Häcksel
6650 Deckel Weeden“
Weiter erfahren wir, dass die Büdner J.H. Evert (Wotenitz), Kloß und Wulff ein jeder zwei Tage „bei Harm seine Scheure zu Gostorff gedeckt haben und (jeder) a Tag 16ß (am 14. September 1819) von dhl. Amthauptmann erhalten“ haben.
„Der Büdner Heinr. Paap aus Warnow bekannte beim Bau der Harmschen Gebäude zu Gostorff beim Umsetzen und Umbinden des Dachrohrs und Strohes 4 Tage gearbeitet, und dafür a 16ß (gesamt) 1rh 16ß vom Großherzogl. Amte (am 9. Sept. 1819) bekommen zu haben.“
„Der Büdner Freitag von Warnow, versicherte für eine bei der Harmschen runden Scheure gedeckten Tag 16ß (am 26. Oct. 1819) vom Großherzogl. Amte bekommen zu haben.“
„Der Büdner Luckow von Hamberge erklärte, bei der runden Harmschen Scheure zu Gostorff acht Tage gedeckt zu haben und weil es in der hildesten Erndte und das Dach sehr steil gewesen a Tag 20ßl also 3rh 16 ßl N2/3 (am 23. Oct. 1819) vom Großherzogl. Amte erhalten habe.“
„Heinr. Paap, Hans Jürgen Bibow, Friedr. Baumann, Hans Wolff aus Warnow und Brand aus Börtzow erklärten dass sie für das Decken der Harmschen runden Scheure in der hildesten Erndte und da das Dach sehr steil und daher in der Hitze schwer zu decken gewesen zusammen 59 Tage a 20ß gesamt 24rh 28ß N/3tel Vom Großherzogl. Amte (am 9. Sept. 1819) erhalten haben“
Weil das Material zum Einlatten des Daches nicht ausreicht, schreibt der Amtshauptmann Wildfang am 27. Juli 1819 an den Förster Allerding aus Gostorf.
„Da es angezeigt wird, daß die Zimmerleute mit den zu der runden Scheure gegebenen Latten nicht ausreichen können; so ersuchen wir ob periculi in mora (Gefahr bei Verzögerung) ergebenst; daß Sie sich von würklichen Mangel überzeugen und die fehlenden Tannen Latten aus dem Forste zu reichen belieben wollen damit die Zimmerleute das Gebäude vollends belatten können und der Hauswirth sein Korn, indem die Decker die Scheure jetzt decken, darin unter Dach bringen kann ehe es auf dem Felde ausfällt oder verderbe. Wir wollen für die Beziehung haften.“
Kurz vorher wies er den Amtshausvogt am 24. Juli 1819 schriftlich an:
„Da Harm seine Scheure nothwendig schleunigst gedecket haben muß um sein Korn darin zu bringen so hat der Amtshaus Vogt Kuhr alle Decker im Amte wenn nicht in Güte mit Gewalt zum ohnverzüglichen Decken bei dieser Scheure zu bringen weil hier Noth vorhanden ist die bei sonst niemanden so groß sein kann. Auf 5-6 Decker müssen ohnverzüglich zusammen gebracht werden u(nd) die übrigen können zu pflegen“ (helfen)
Ebenfalls richtete er am 27. Juli 1819 folgendes Schreiben an zwei Hauswirthe in Gostorf:
„Da es gemeldet worden daß die Hauswirthe Söhr und Bössow ihre Wagen bei dem Dienste zu Harms Gebäude so enge zusammen machen, daß sie viel weniger aufnehmen als ordentliche Wagen; so wird darüber die Bestrafung vorbehalten und die beiden Hauswirthe hiedurch befehliget mit ordentliche weite Wagen als ihre Nachbarn bei Vermeidung 3rh (Reichstaler) Strafe für Jeden in die Armenkasse, die Dienste zu verrichten.“
Wir können hier die Bauzeit der Gostorfer Rundscheune gut nachvollziehen. Von der Genehmigung Anfang April bis zur Ernte Ende August 1819 wurde dieses große Bauwerk in nahezu fünf Monaten fertiggestellt.
Auf der Gemarkungskarte der Dorffeldmark Gostorf aus dem Jahr 1857 sieht man die Lage sehr eindrucksvoll auf der Hufe Nr. IV. (LHA Schwerin Sign. VII)
In einem Inventarium vom 9. Juli 1870 erscheint sie ein letztes Mal mit dem Hinweis, dass sie sich in einem guten Zustand befindet.²
Der Neubau einer Scheune an gleicher Stelle entsteht 1872.
Auf dem Messtischblatt Nr. 2132 von 1879 ist keine Rundscheune mehr eingezeichnet.
Ihr unbekanntes Schicksal bleibt wegen fehlender Akten im Dunkel der Vergangenheit.
¹ LHAS 2.22-10/13 Sign. 2665 (Schreiben Wildfang nach Schwerin vom 26. Juli 1819)
² LHAS 2.22-10/13 Sign. 2662
Die Rundscheunen in Schönfeld und Vietlübbe
Johann Jacob von Leers (1782-1855), Sohn des gleichnamigen geheimen Finanz- und Domänenrates, ließ auf seinen beiden Gütern jeweils paarweise Rundscheunen errichten. Sein Vater erwarb 1786 das Gut Vietlübbe und er, nach dessen Tod, 1817 das Gut Schönfeld.
Die Veröffentlichung von Studienrat Joh. Beltz aus dem Jahr 1933 in der Mecklenburgischen Zeitschrift des Heimatbundes S.14-19 erfordern punktuelle Berichtigungen.
Die von ihm ausgewertete Karte von Vietlübbe aus dem Jahr 1805 soll beide Rundscheunen enthalten. Möglich, dass sie darauf eingezeichnet waren, doch wurde das dann nachträglich vorgenommen.
Halten wir uns an die Akten der Ritterschaftlichen Brandversicherungsgesellschaft im Landeshauptarchiv Schwerin. (LHAS 3.2-4 Sign. 381)
Es ist unwahrscheinlich, dass der Zeitraum zwischen Erbauung und erstmaliger Versicherung gegen Brand weit auseinander lag. In der Regel erfolgte Letzteres spätestens im darauf folgenden Jahr da die Taxierung der Versicherungssumme zeitnah nach baulichen Veränderungen oder einem Neubau vorgenommen wurde. Ein „Verzeichnis sämtlicher Gebäude des im ritterschaftlichen Amte Gadebusch belegenen Gutes Vietlübbe Angefertigt im Jahre 1826 durch A. H. Wunderlich Kreisfeldmesser“ gibt erstmalig dazu Auskunft. Im beiliegenden Lageplan eingezeichnet mit Nr. 28b eine Rundscheune, die in der Auflistung als „ neue runde Scheune auf d. Hofe“ bezeichnet wird. Vietlübbe den 21ten März 1827. Unterschrieben vom Eigentümer und bezeugt durch zwei seiner „Societäets-Genossen“ mit dreifacher Petschaft.
Die erste Rundscheune in Vietlübbe wurde demzufolge im Jahre 1826 erbaut, denn im Winter oder zeitigen Frühjahr wurden derartige Gebäude nicht errichtet.
Die zweite Rundscheune in Vietlübbe erscheint erstmalig in einem Verzeichnis und Plan, welchen von Leers am 13ten May 1831 an den „Löblichen Engeren Ausschuß von Ritter- und Landschaft verordnete Herren Landräthe und Deputierte Hochwohl und Wohlgeborene Höchstzuverehrende Herren“ nach Rostock übersendet.
„In meinem Gute Vietlübbe ritterschaftlichen Amts Gadebusch habe ich im vorigen Jahre ein neues Gebäude aufgeführt deshalb ich hiebey die zwey neuen Situations-Pläne mit den Verzeichnissen zu übersenden mir erlaube mit der gehorsamsten Bitte mir ein Exemplar davon mit dem Receptions- Zeugnisse versehen zu remittiren“.
Beide Rundscheunen erscheinen in diesem Plan unter Nr. 5 und 6 jeweils als „runde massive Scheune“ mit 74 Fuß Durchmesser.
Die zweite Rundscheune ist also in Vietlübbe im Jahre 1830 erbaut worden.
Nach 1945 befinden sich beide Rundscheunen in Rechtsträgerschaft der Gemeinde. Am 12. Juli 1957 wird in einem Bericht festgestellt, dass der derzeitige Zustand besorgniserregend sei.
Folgendes Bild zeigt den Zustand im Jahr 1965.
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/H6TIQOU2Y5BAZXWG5KYQ75C25TJXK6GO
Am 5. Dezember 1966 kündigt der Rat der Stadt Gadebusch dem Institut für Denkmalpflege Schwerin den Abriss wegen Einsturzgefahr zum 1. Quartal 1967 an. „...da jedoch von Ihrer Dienststelle ein Vertreter bei der Besichtigung nicht zugegen war und auch wie vorgeschlagen kein anderer Termin genannt wurde, betrachten wir Ihr Nichterscheinen als Zustimmung zum Abbruch.“
Für Schönfeld ergaben sich folgende Informationen. In den Versicherungsunterlagen fand sich für das Jahr 1822 erstmalig ein Situationsplan mit „Taxation von den Gebäuden des hochadligen Gutes Schönfeld im ritterschaftlichen Amte Schwerin“.
Darin enthalten und eingezeichnet beide Rundscheunen mit Nr. 12 und 13 und jeweils 80 Fuß im Durchmesser. Folgen wir der Quelle von Joh. Beltz „Anschlag von Fehlendes Tannen Bauholz zu die beiden Scheunen auf Schönfeld“ unterschrieben von dem Gadebuscher Zimmerermeister J. Fr. Reiher aus dem Jahr 1818, besteht immerhin die Möglichkeit das hiermit unsere Rundscheunen gemeint sind.
Gesichert können wir nach den uns vorliegenden Informationen und den Unterlagen der ritterschaftlichen Brandversicherung nur feststellen, dass die Rundscheunen in Schönfeld zwischen dem Erwerb des Gutes 1817 und 1822 erbaut wurden. In der „Carte von dem hochadligen Gute Schönfeld angefertigt im Jahre 1819 durch A.H. Wunderlich“, die Beltz ebenfalls als Quelle vorlag, sollen beide Rundscheunen eingezeichnet gewesen sein.
Durch ungleichmäßige Belastung der waagerechten Balken brach 1926 der untere Mittelbau der inneren Holzkonstruktion einer Scheune zusammen. Ein Jahr stand das komplette Dach ohne das die mittleren vier Ständer die Hauptlast des Daches trugen. Die Bohlenkonstruktion alleine hielt das gesamte Kuppeldach dennoch. Vor 1933 schon bekam die äußere Wand einer Rundscheune einseitig Stützpfeiler vorgemauert. In das Dach hatte man nachträglich auf halber Höhe Luken für Förderbänder eingebaut.
Eine Rundscheune wird im Jahr 1947 durch Brand zerstört und bis 1955 abgerissen. Am 2. Juni 1967 weist Dr. Walter Ohle, Leiter des Instituts für Denkmalpflege Schwerin, in einem Schreiben an den Rat des Kreises -Kreisbauamt- darauf hin, dass nachdem es fast zur Gewohnheit geworden ist die Instandhaltungsrechnungen für denkmalgeschützte Gebäude an die Denkmalbehörde weiter zu leiten, es in der Verantwortung des Eigentümers oder Rechtsträgers läge, den Erhalt seiner Gebäude sicher zu stellen und nur in besonderen Härtefällen Zuschüsse zu erwarten seien.
Material und Gelder zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude waren in der DDR-Mangelwirtschaft knapp bemessen und diese Mittel wurden jährlich in einem Haushaltsplan neu vergeben. So verwundert es nicht, dass die Rundscheunen nach und nach verfielen, zumal sie für ihre Eigentümer eher eine Last waren.
Dr. Ohle schrieb weiter, dass eine Erhaltung für die LPG allemal günstiger sei als ein Anriss und ein daraufhin nötiger Neubau, für den die Mittel ebenso fehlen würden. 1972 erfolgten weitere umfassende Instandsetzungsarbeiten doch bereits drei Jahre später beschädigte ein Orkan das Reetdach schwer. Am 30. März 1981 fand eine Bestandserfassung zur beabsichtigten Rekonstruktion statt, die durch Schwierigkeiten bei der Beschaffung einer hierfür benötigten dreiteiligen Leiter behindert wurde. Nachfolgend erarbeitete der VEB Denkmalpflege Schwerin ein umfangreiches Rekonstruktionsprojekt, doch kurz vor der geplanten Ausführung im Mai 1983 legten mit Streichhölzer spielende Kinder im April die letzte Rundscheune in Schönfeld in Schutt und Asche.
Die ganze Arbeit , vollständige Bauzeichnungen wie für einen Neubau geeignet, ein Modell für den Zimmererabbund, alles umsonst?
Die Denkmalbehörde will nicht locker lassen. Es handelt sich um die letzte in Mecklenburg erhaltene runde Stampflehmscheune mit Bohlendach. Am 17. Januar 1984 schreibt der Dipl.-Ing. W. Preiss aus Dresden wegen des geplanten Wiederaufbaus an den VEB Denkmalpflege Schwerin:“...wenn überhaupt, kann die äußere Form wiederhergestellt werden, während im Innenraum die ehemals eindrucksvolle aber fehlerhafte Konstruktion nicht wiederholt werden kann.“ Die fehlerhafte Scheune stand 165 Jahre.
Am 3. Juni 1986 schreibt Genosse Kadzioch vom Rat des Kreises an den Ministerrat der DDR in Berlin und hebt dabei hervor:“...durch den hohen Einsatz an Material und finanziellen Mitteln, ist der Wiederaufbau volkswirtschaftlich nicht zu vertreten“ und beantragt die Streichung aus der Bezirksdenkmalliste.
Die Rundscheunen in Jahmen bei Laage
Adolf Christian Ulrich Graf von Bassewitz (1787-1841) ließ zwei Rundscheunen in seinem Gutsdorf Jahmen, welches zu seinem Gut Prebberede gehörte, ca. 1820-1822 erbauen.
Diese Chronik eines verantwortungslosen, unbedarften und gedankenlosen Umgangs mit einem Stück Kulturgeschichte Mecklenburgs steht hier exemplarisch für den Untergang einer besonders landestypischen Bauweise und beginnt im Gründungsjahr der DDR.
3. November 1949: Beide Rundscheunen werden zum Denkmal erklärt. Nach der Bodenreform befindet sich eine im Besitz von Josef Schulze-Harling, die andere im Besitz von Wilhelm Osterloh und Herrmann Meyer, alle Bauern aus Jahmen.
Juli 1956: Nachdem bei einem Sturm beide Tore aus der Mauer gerissen wurden, wendet sich Schulze-Harling mit einem Beihilfeersuchen an das Institut für Denkmalpflege Schwerin.
1. September 1956: Eine Rechnung des Dachdeckermeisters Walter Katze aus Laage belegt die Reparatur von 140 m² Reetdach.
15. Juni 1962: Rohrdachdecker Frassak aus Brudersdorf berechnet Abriss und Neudeckung von 49 m² Dachfläche.
8. März 1963: Erneut werden 200 m² Dachfläche abgerissen und neu gedeckt.
26. März 1963: Der Mitarbeiter des Institut für Denkmalpflege Schwerin Dipl.-Ing. Serafim Polenz schreibt an den Forstwirtschaftsbetrieb Güstrow wegen 45 Schlete zur Verwendung bei einer Rundscheune und weist in dem Zusammenhang auf Folgendes hin: „Rundscheunen gehören wegen ihrer Seltenheit (es gibt z. Zt. in Norddeutschland kaum mehr als 5 Objekte dieser Art), zu den geschützten Erzeugnissen der ländlichen Volksbaukunst“. Die Vereinnahmung für die „Volksbaukunst“ verwundert schon sehr, wusste Polenz doch genau, dass sie auf einem ehemaligen Gutshof erbaut worden waren.
1. Juli 1963: Wieder werden 180 m² Dachfläche abgerissen und neu gedeckt. Es wurde immer nur so viel erneuert, wie dringend notwendig war.
15. März 1974: Gerhard Osterloh beantragt die Genehmigung zum Abbruch seiner Rundscheune mit der Begründung: „...da die Steine noch für andere Zwecke verwendet werden können.“
20. März 1974: Horst Ende, Mitarbeiter der Denkmalbehörde Schwerin, weist den Eigentümer auf die Bedeutung der „um 1820“ erbauten Rundscheunen hin.
20. Mai 1974: Der Vorsitzende des Kulturbundes der DDR Ortsgruppe Laage Dr. med. V. Nietzsche setzt sich in einem Schreiben für den Erhalt des letzten Rundscheunenpaares ein.
15. Oktober 1976: Der Rat des Kreises Güstrow Abt. Kultur Herr Grajewski erteilt die Abbruchgenehmigung für die Rundscheune des Herrn Osterloh und begründet es: “...nachdem ein Umsetzen der Rundscheune in das Agrarmuseum nach Alt Schwerin in absehbarer Zeit nicht durchführbar ist.“
28. Januar 1980: Herr Schulze-Harling bittet in einem Schreiben um die Abbruchgenehmigung seiner Rundscheune mit dem Hinweis, er sei Rentner und die Denkmalbehörde möge ansonsten die Versicherungskosten übernehmen.
Das Vorhaben wird nun von den beteiligten Behörden hin und her geschoben. Die Rundscheune verfällt stetig.
Zustand im Jahr 1989: https://www.deutschefotothek.de/documents/obj/90030396/df_mbs_0089038_001_b
19. Januar 1990: Die LPG (T) Breesen ist mittlerweile neuer Rechtsträger und plant die Erhaltung und Rekonstruktion nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten.
26. November 1992: Bei einem Sturm stürzt das Dach ein kurz bevor das Ingenieurbüro Erhard Beutel aus Bernitt seine bautechnische Dokumentation zum Abschluss bringen kann. Das Denkmalamt wendet sich mit einem Schreiben an das Kultusministerium wegen Bergung der Reste und nötiger Sicherungsmaßnahmen,“...sollte jemals eine Restaurierung noch zur Debatte stehen.“
3. März 1994: Frau Dr. Bettina Gnekow vom Landesamt für Denkmalpflege weist die Kreisverwaltung Güstrow, untere Denkmalschutzbehörde auf dringende Sanierungsmaßnahmen hin.
24. Februar 1999: Die untere Denkmalschutzbehörde Güstrow streicht das Objekt aus der Liste der Baudenkmale.
(Quellen: LHAS 3.2-4 Sign. 609, Archiv Landesamt für Denkmalpflege Schwerin Sign. Nr. 1861)
Nicht selten offenbart sich der ganze Wert einer Sache erst, nachdem es sie nicht mehr gibt.
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| Abb. 1.2: Grundriss und Schnitt der beiden identischen Rundscheunen in Schönfeld; bestempelt „Heimatbund Mecklenburg“, „copiert nach einer Zeichnung von Hasselfeld“ , Mitarbeiter des Mecklenburgischen Finanzministeriums, Abteilung für Hochbauwesen Oktober 1931, Kreisarchiv Landkreis Nordwestmecklenburg |